Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02.01.2010
I. Vertragsabschluß:
1.Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Preise
Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe incl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%, auf die Ausgleichspflicht nach § 29 USTG wird ausdrücklich hingewiesen.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis ist je nach Vereinbarung bei Übergabe des Fahrzeuges / oder bei Übergabe der Eigentumsdokumente - spätestens jedoch 5 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Die Zahlung kann nur in bar bei Übergabe des Fahrzeuges oder per Überweisung bei Übergabe der Eigentumsdokumente erfolgen.
3. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet.
4. Verzugszinsen werden mit 6 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer einen geringere Belastung nachweist.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferant eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Firma Indico-Trading GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund von ihr nicht zu vertretener Umstände nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz von der Firma Indico-Trading GmbH beanspruchen.
3. Bei überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als 4 Wochen muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal 4 Wochen zugestehen.
4. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen.
5. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen.Gelegentlich werden seitens des Herstellers werksseitige Veränderungen während der laufenden Produktion an der Serienausstattung oder an der Sonderausstattung durch Ergänzung,Entfall oder Veränderung in Form, Farbe und Design vorgenommen. Die zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeuges beim Vertragsabschluss basieren auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Herstellerangaben für das jeweilige EU-Land. Veränderungen seitens des Herstellers zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung des Fahrzeuges führen zur Veränderung der zugesicherten Eigenschaften als Basis für den Kaufvertrag. Der Käufer akzeptiert ausdrücklich die Veränderung der zugesicherten Eigenschaften, sofern die Änderungen oder Abweichungen, unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers, für den Käufer zumutbar sind.
6. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach 4 Wochen dem Käufer übergeben. Das Serviceheft ist in der Sprache des Landes aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde, gedruckt. Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind ausdrücklich nicht im Lieferumfang enthalten.
7. Eine etwaige Probefahrt ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 km zu halten. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden.
8. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von 5 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.
V. Garantie
1.Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief, der deutschen StVZO entsprechend und TÜV-abgenommen oder mit EWG-Übereinstimmungserklärung auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantiekarte oder Scheckheft übergeben.
2.In einigen Fällen, vom jeweiligen Land abhängig, werden die entsprechenden Papiere nachgereicht.
3.Gleiches gilt für Radio-Code. Vom Vertragshändler wird nicht selten die Vorlage einer Ablichtung vom KFZ-Brief nach erfolgter Zulassung gefordert, um die Garantiepapiere auf den Namen des Fahrzeughalters ausstellen zu können.
4.Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes bzw. der Gesetzeslage der EU d.h. 2 Jahre!
5.Der Verkäufer versichert ausschließlich Fahrzeuge von autorisierten Vertragshändlern der EU zu vertreiben, die mit einer einheitlichen EU-weiten Werksgarantie ausgestattet sind.
6.Der Verkäufer gibt keinerlei Garantie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das eventuelle Garantiefälle vor der Behebung durch einen autorisierten Vertragshändler vom Hersteller als Garantiefall anerkannt werden müssen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag tritt der Käufer seine Ansprüche auf Verschaffung des Eigentum sowie Anwardschaftsrechte an dem Fahrzeug an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt hiermit diese Vertretung an. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag verbleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers.
VII. Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Ausstattung kann sich von der deutschen Serienausstattung unterscheiden. Der Kunde hat kein Recht einer Aufrechnung zur deutschen Serienausstattung. Ebenso kann die Schadstoffeinstufung nicht der deutschen entsprechen.
Sollte das Fahrzeug per Spedition zum Heimatort des Käufers gebracht werden, hat der Käufer nach Eintreffen des bestellten Fahrzeugs oder des KFZ-Briefes , den Kaufpreis in voller Höhe telegraphisch zu überweisen. Nach eintreffen des Geldbetrages und Gutschrift auf dem Rechnungskonto des Verkäufers, wird das Fahrzeug bzw. der KFZ-Brief dem Käufer umgehend zugesandt. Bei Fahrzeugdirektanlieferung zum Wohnort durch eine Spedition kann nicht mit einer Aufbereitung des Fahrzeuges gerechnet werden.
Erfülungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz des Verkäufers 48249 Dülmen.
Indico-Trading GmbH, 48249 Dülmen Käufer / in
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Indico-Trading GmbH
Wierlings Kamp 6
D-48249 Dülmen
Fax: 02594 - 7821018
Mail: info@ndico-trading.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben.(z.B. ordern von Lagerfahrzeugen oder von Vorlauffahrzeugen). Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Haben Sie den Kaufvertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Verkäufer gleichzeitig Ihr Darlehensgeber ist oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn dem Verkäufer das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an ihn, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.